Denkmalpflege heute

Der Denkmalschutz unterliegt den länderspezifischen Denkmalschutzgesetzen. Mit der Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) wurde das Verursacherprinzip ausdrücklich festgeschrieben (§6 Abs. 1 NDSchG).

Was bedeutet das für Sie?

Bauherren sind dazu verpflichtet, Erdarbeiten auf archäologisch relevanten Flächen durch qualifizierte Archäologen begleiten zu lassen (§6 Abs. 3 NDSchG). Dabei werden Kulturdenkmäler fachgerecht untersucht, geborgen und dokumentiert.


Denkmalschutz und Archäologie in Niedersachsen

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Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Hier können Sie das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz als PDF herunterladen.
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Dienststellen der niedersächsischen Denkmalpflege
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Adressen der Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen
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Adressen der Kommunalarchäologien in Niedersachsen
Hier finden Sie die Adressen der niedersächsischen Kommunalarchäologien
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